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— Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klar, fair und transparent — diese AGB regeln die Zusammenarbeit für Business- und Personal-Assistant-Mandate.

Hinweis: Dies ist eine anpassbare Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen. Stand: Juni 2026.
§ 1Geltungsbereich+

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von Jennifer Haas, Albrecht-Haller-Strasse 8, 2502 Biel-Bienne, Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber:in“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2Leistungen+

Die Auftragnehmerin erbringt Executive- und Personal-Assistant-Dienstleistungen gemäss dem jeweiligen Angebot bzw. dem gebuchten Paket. Umfang, Inhalt und Erwartungen werden individuell vereinbart. Die Leistungen werden persönlich und mit der gebotenen Sorgfalt erbracht; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 3Angebot & Vertragsabschluss+

Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich und stellen eine Einladung an die Auftraggeber:in zur Auftragserteilung dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein von beiden Parteien unterzeichneter schriftlicher Vertrag vorliegt; eine qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Die Leistungserbringung beginnt erst nach Vertragsabschluss.

§ 4Preise & Zahlung+

Es gelten die im Angebot bzw. in der Preisliste genannten Ansätze. Alle Preise verstehen sich in CHF und exkl. MwSt. (sofern MWST-pflichtig). Zuschläge: Express-Einsätze (< 24 h) +20 %, Wochenende/Feiertage +25 %. Mehrere Zuschläge werden nicht kumuliert; massgebend ist der jeweils höhere Zuschlag. Auslagen werden nach Beleg verrechnet.

Monatspakete und Retainer werden jeweils am 15. des Vormonats im Voraus in Rechnung gestellt; die Leistungserbringung für den betreffenden Monat beginnt nach Eingang der Zahlung. Rechnungen sind innert 5 Werktagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. (Art. 104 OR) sowie eine Mahngebühr von CHF 25 je Mahnung zu erheben sowie laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 5Pakete, Stunden & Abrechnung+

Monatspakete und Retainer werden im Voraus verrechnet. Im Stundeneinsatz beträgt die Mindestbuchung 2 Stunden pro Einsatz (oder nach Absprache). Nicht genutzte Paketstunden verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen. Über das Paket hinausgehende Stunden werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.

§ 6Mitwirkung der Auftraggeber:in+

Die Auftraggeber:in stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen bereit und benennt eine Ansprechperson. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.

§ 7Termine & Stornierung+

Vereinbarte Termine und Einsätze können bis eine Woche im Voraus kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage werden 80 % des Honorars in Rechnung gestellt.

§ 8Vertraulichkeit & Datenschutz+

Die Auftragnehmerin behandelt sämtliche ihr anvertrauten Informationen streng vertraulich — auch über das Vertragsende hinaus. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Auf Wunsch wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.

§ 9Haftung+

Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

§ 10Abgrenzung der Leistungen+

Die Leistungen umfassen Organisation und Administration im geschäftlichen bzw. privaten Bereich. Es wird ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung erbracht. Für solche Fragen sind entsprechende Fachpersonen beizuziehen.

§ 11Laufzeit & Kündigung+

Monatspakete und Retainer werden im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat verrechnet und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat. Sie können von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung auf das Ende des bezahlten Monats beendet werden; bereits bezahlte Beträge für den laufenden Monat werden nicht zurückerstattet, da die Kapazität reserviert wurde. Das gesetzliche Recht zur jederzeitigen Beendigung (Art. 404 OR) bleibt vorbehalten; erfolgt die Beendigung zur Unzeit, sind die bereits erbrachten Leistungen sowie die für den laufenden Monat reservierte Kapazität als pauschalierter Schadenersatz geschuldet. Für Mandate mit erhöhtem Einarbeitungsaufwand kann im Einzelangebot eine Mindestlaufzeit vereinbart werden. Einzelaufträge enden mit ihrer vollständigen Erfüllung.

§ 12Höhere Gewalt & Schlussbestimmungen+

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen) ruhen die Leistungspflichten für deren Dauer; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Biel. Bei Verträgen mit Konsument:innen gelten jedoch die zwingenden Gerichtsstände der ZPO (Art. 32 ff.), auf die nicht zum Voraus verzichtet werden kann.