Jennifer Haas.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jennifer Haas | Executive & PA Services · Stand: August 2026

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von Jennifer Haas, Albrecht-Haller-Strasse 8, 2502 Biel/Bienne (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber:in“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Leistungen

Die Auftragnehmerin erbringt Executive- und Personal-Assistance-Leistungen sowie organisatorische und administrative Unterstützung im geschäftlichen und privaten Bereich. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem abgeschlossenen Vertrag.

§ 3 Angebote & Vertragsschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich und stellen eine Einladung an die Auftraggeber:in zur Auftragserteilung dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein von beiden Parteien unterzeichneter schriftlicher Vertrag vorliegt; eine qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Die Leistungserbringung beginnt erst nach Vertragsabschluss.

§ 4 Preise & Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot genannten Ansätze. Alle Preise verstehen sich in CHF und exkl. MwSt. (sofern MWST-pflichtig). Zuschläge: Express-Einsätze (< 24 h) +20 %, Wochenende/Feiertage +25 %. Auslagen werden nach Beleg verrechnet.

Rechnungen sind innert 5 Werktagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen von 5 % sowie eine Mahngebühr von CHF 25 je Mahnung zu erheben und laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 5 Pakete, Stunden & Abrechnung

Monatspakete und Retainer werden im Voraus verrechnet. Im Stundeneinsatz beträgt die Mindestbuchung 2 Stunden pro Einsatz (oder nach Absprache). Nicht genutzte Paketstunden verfallen am Monatsende und werden nicht auf den Folgemonat übertragen. Über das Paket hinausgehende Stunden werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.

§ 6 Mitwirkung der Auftraggeber:in

Die Auftraggeber:in stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen bereit und benennt eine Ansprechperson. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.

§ 7 Termine & Stornierung

Vereinbarte Termine und Einsätze können bis eine Woche im Voraus kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage werden 80 % des geplanten Honorars in Rechnung gestellt.

§ 8 Vertraulichkeit & Datenschutz

Die Auftragnehmerin behandelt sämtliche ihr anvertrauten Informationen streng vertraulich — auch über das Vertragsende hinaus. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Auf Wunsch wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.

§ 9 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

§ 10 Abgrenzung der Leistungen

Die Leistungen umfassen Organisation und Administration im geschäftlichen bzw. privaten Bereich. Es wird ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung erbracht. Für solche Fragen sind entsprechende Fachpersonen beizuziehen.

§ 11 Laufzeit & Kündigung

Monatspakete und Retainer werden im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat verrechnet und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat. Sie können von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung auf das Ende des bezahlten Monats beendet werden; bereits bezahlte Beträge für den laufenden Monat werden nicht zurückerstattet, da die Kapazität reserviert wurde. Das gesetzliche Recht zur jederzeitigen Beendigung (Art. 404 OR) bleibt vorbehalten; erfolgt die Beendigung zur Unzeit, sind die bereits erbrachten Leistungen sowie die für den laufenden Monat reservierte Kapazität als pauschalierter Schadenersatz geschuldet. Für Mandate mit erhöhtem Einarbeitungsaufwand kann im Einzelangebot eine Mindestlaufzeit vereinbart werden. Einzelaufträge enden mit ihrer vollständigen Erfüllung.

§ 12 Höhere Gewalt & Schlussbestimmungen

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen) ruhen die Leistungspflichten für deren Dauer; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Biel/Bienne (BE).

Jennifer Haas | Executive & PA Services · Albrecht-Haller-Strasse 8, 2502 Biel/Bienne · jennifer@executive-pa-services.ch